EU-Erweiterung
Vorteile | Nachteile
Die EU wächst und mit ihr die Möglichkeit für
ihre Bürger Waren und Dienstleistungen in den Nachbarstaaten
zu konsumieren und auch zu importieren.
Hier die Info, was sich bei Importen für private ändert.
Mehr zum Eigenimport
von KFZ
Links zum Autoimport
KFZ-Eigenimport nach Österreich, eine fast unendliche Geschichte
KFZ-Reparatur
in Ost- und Mitteleuropa
KFZ-Eigenimport nach Frankreich |
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| Allgemeine Spielregeln im neuen Europa! |
Bierimporte bis 110 l gelten noch als Import zum Eigenverbrauch-
Ust bei Abholung im Ausland!
Für Arbeiten an beweglichen Gütern gilt gem §
3a(8)für die Entrichtung der USt das Tätigkeitsprinzip,
das heißt die USt ist jeweils dort zu entrichten,
wo die Leistung erbracht wird- somit im jeweiligen Staat
in dem die Reparatur durchgeführt wird. Im innergemeinschaftlichen
Bereich fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an
Wenn Sie einen PKW ab dem 1. Mai 2004aus den neuen Mitgliedsländern
nach Österreich importieren fallen dieselben Bestimmungen
an, wie bisher innerhalb der EU.
Sie beabsichtigen Ihren privaten PKW, also nicht aus gewerblichen
Gründen, in Ungarn reparieren zu lassen. In diesem
Fall fällt ab dem 1. Mai 2004 keine Einfuhrumsatzsteuer
bei der Einreise in Österreich an!
Nach derzeit geltendem Recht(Art 1(7) Binnenmarktregelung))
gilt innerhalb der EU die Regelung, daß die Umsatzsteuer
beim Kfz-Import immer im Land des Verbrauchers zu entrichten
ist. Der Nachweis darüber ist Voraussetzung für
die Zulassung des Fahrzeuges in Österreich. |
| Links |
| Europäische
Konsumentenschützer |
| european-voice.com |
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| Billige Autoreparatur im Osten! |
Seit 1.5.2004 kannst du dein Auto billiger in den neuen
EU-Mitgliedsstaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Slowenien) reparieren lassen.
Seit 1.1.2007 kannst du das auch in Rumänien und Bulgarien machen. |
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| Der Europäische Bürgerbeauftragte
1, av. du Président Robert Schuman
B.P. 403
FR - 67001 Strasbourg Cedex
Tel.: +33 (0)3 88 17 23 13
Fax: +33 (0)3 88 17 90 62
euro-ombudsman@europarl.eu.int
http://www.euro-ombudsman.eu.int |
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| Rechtsinformationssystem der EU |
| europa.eu.int |
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EUROPA > European Commission >DG Health and Consumer Protection > Consumer Affairs
WARNSYSTEM VOR GEFäHRLICHEN PRODUKTEN
RAPEX
Die Produktsicherheitsrichtlinie der EU bestimmt, dass nur sichere Produkte,
von denen keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, am Binnenmarkt sein
dürfen.
Link |
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| NOVA Rückerstattung bei Übersiedlung ins Ausland |
Bei der Verbringung bzw. Lieferung eines Gebrauchtfahrzeugs ins Ausland wird die NoVA anteilig dann vergütet, wenn
- der/die ZulassungsbesitzerIn ins Ausland zieht und das Fahrzeug als Übersiedelungsgut mitnimmt (nicht vergütungsfähig ist aber die sonstige Verbringung eines Privaten ins Ausland),
- ein Händler ein Auto ins Ausland verkauft bzw.
- nach der gewerblichen Vermietung das Fahrzeug nachweislich ins Ausland verbracht wird.
mehr Info hier |
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| Einkaufen - Zollfrei |
| Was
darf ich in der EU Zollfrei kaufen? |
| In der EU darf jeder 10 Liter Spitiruosen,
110 Liter Bier und 90 Liter Wein für den Eigengebrauch
kaufen! |
| So
viel Mehrwertsteuer zahlt man in der EU! |
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| Tipp - Import von
Rauchwaren (Zigaretten, Zigarren, Zigarillos) |
Du kannst die normalen Mengen
an Rauchwaren die in der EU sind auch in den neuen EU-Ländern
einkaufen und dann beispielsweise über einen anderes
EU-Land nach Österreich bringen.
Beispielsweise von Slowenien über Italien nach Österreich
oder von Tschechien über Deutschland nach Österreich.
Von Tschechien nach Österreich sind hingegen nur 25
Stück Zigaretten erlaubt!
Fliegst du von Bratislava nach Paris, darfst du aber 800
Stück Zigaretten für den Eigengebrauch mitnehmen. |
Die Einfuhr von Tabakwaren von Slowenien nach Italien oder beispielsweise von der Slowakei nach Frankreich ist nicht beschränkt worden. Hier kann man 800 Stück Zigaretten mitnehmen. Bei den Mitgliedsstaten Österreich, Belgien, Deutschland, das Vereinigte Königreich, Dänemark, Schweden, Finnland und Irland ist die Einfuhrmenge beschränkt.
Mehr Info
Infos für Italien
http://www.finanze.it
agenziadogane.gov.it
Infos für Österreich:
ZENTRALE AUSKUNFTSSTELLE ZOLL 9500 Villach, Tel. 0043-4242-33233, Fax-DW 426 Sämtliche Auskünfte gem. Artikel 11 Zollkodex der EU gebührenfrei erteilt und haben rechtsunverbindlichen Charakter |
Mengenbeschränkungen innerhalb der EU
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 kg
Spirituosen 10 Liter
Wein 90 Liter
(davon max. 60 Liter Schaumwein)
Bier 110 Liter
andere alkoholische Getränke 20 Liter
(max. 20 Vol.-% Alkohol)
Mehr Infos |
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